Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, muss die Versicherung möglichst frühzeitig informiert und um Bestätigung des Versicherungsschutzes für den konkreten Fall gebeten werden. Dabei ist es erforderlich, der Versicherung den Sachverhalt möglichst genau und richtig zu schildern. Die Versicherung prüft dann anhand des bestehenden Vertrages, ob Versicherungsschutz besteht und ob ein Versicherungsfall im Snne der Vertragsbedingungen vorliegt.
Damit Sie sicher sein können, dass die Versicherung die Kosten von Beginn an übernimmt, ist es am besten, wenn Sie die Deckungsbestätigung und die Schadennummer der Versicherung schon zum ersten Gespräch mit uns mitbringen.
Wenn Sie dies wünschen, kümmern wir uns gern um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir benötigen dazu dann den Namen der Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsscheinnummer. Sollten nicht Sie selbst, sondern eine andere Person (Familienmitglied, Arbeitgeber) Versicherungsnehmer sein, muss der Versicherung das Verhältnis zu diesem mitgeteilt werden.