Gesellschaftsrecht

Als bedeutender Teil des Zivilrechts umfasst das Gesellschaftsrecht die rechtlichen Fragen, die bei der Gründung, der Durchführung und der Beendigung von Personen- und Kapitalgesellschaften entstehen. Das reicht von der Zwei-Personen-Gesellschaft bürgerlichen Rechts über neue Rechtsformen wie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bis hin zur börsennotierten Aktiengesellschaft.

Vor allem bei der Gründung und der Übernahme von Unternehmen spielt die Rechtsformwahl eine entscheidende Rolle.