Verkehrsrecht

Fast jeder Mensch nimmt Tag für Tag am Straßenverkehr teil. Mal als Fußgänger, mal als Fahrrad- oder Autofahrer. Auch die oder der Friedfertigste kann hier schnell und ohne Absicht zu einem „Rechtsfall“ werden. Mit dem „Knöllchen“ wegen falschen Parkens kommt man sicherlich noch allein zurecht. Doch oftmals sind die vorgeworfenen Verstöße gravierender. Es können Flensburg-Punkte drohen, manchmal sogar ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist aber oft die Grundlage der beruflichen Existenz. Deshalb ist es wichtig, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren. Ist der Vorwurf nicht zu bestreiten, kommt es darauf an, die Folgen so weit wie möglich abzumildern. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten und verteidigen sie im Bußgeld- oder Strafverfahren. Wenn es sein muss auch vor Gericht. Zuerst nehmen wir aber Einsicht in die Bußgeld- oder Strafakte. Danach überlegen wir gemeinsam mit unseren Mandanten, welche Strategie die beste ist.

Verkehrsrecht ist aber nicht nur Strafrecht. Nach einem Unfall muss der Schaden reguliert und möglicherweise auch ein Schmerzensgeld durchgesetzt werden. Auch hierbei werden wir für unsere Mandanten tätig. Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Versicherung und setzen die berechtigten Ansprüche durch.

Rechtsfragen ergeben sich aber auch beim Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen. Auch diese klären wir für unsere Mandanten.