Der Mindestlohn steigt weiter

Am 28. Oktober 2020 hat das Bundeskabinett mit der Dritten Mindestlohnverordnung einen Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 umgesetzt. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro wird auf 9,50 Euro angehoben. Er steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Laut Bundesarbeitsminister Heil orientiere sich die Anpassung an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die vierstufige Erhöhung trage dazu bei, die Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. Heil sieht aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben. Er werde auf der Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen könne.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 28. Oktober 2020

Kategorie: Arbeitsrecht