Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein sehr breit gefächertes Rechtsgebiet, es umfasst die privatrechtliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Ärzten untereinander. Daneben enthält es die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung der ärztlichen und zahnärztlichen Berufe.

Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich von der Arzthaftung, also dem haftungsrechtlichen Verhältnis zwischen Arzt und Patient, über das Recht der Honorierung von Leistungen für Privatpatienten, arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (z. B. Kassenzulassung, Honorierung von Leistungen für gesetzlich Versicherte), das allgemeine ärztliche Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen) bis hin zum kollegialen und rechtlichen Verhältnis zwischen Ärzten (Werberecht, ärztliches Gesellschaftsrecht, Recht der Praxisübertragung) und zu sehr speziellen Regelungen der Ausübung des ärztlichen Berufs. Im weiteren Sinne wird zum Medizinrecht auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt.