Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht wird der Teil des bürgerlichen Rechts bezeichnet, der sich mit den nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen befasst. Das „Recht der Arbeit“ ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern ergibt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen, sowie aus gerichtlichen Entscheidungen, die zum Teil dem Wortlaut der Gesetze widersprechen. Dies macht das Arbeitsrecht zu einer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen kaum noch überschaubaren und sehr schnelllebigen Rechtsmaterie.


A

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist das rechtliche Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er kann mündlich und schrifltich abgeschlossen werden. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Arbeitgeber die Bedingungen des Arbeitsvertrages weitgehend bestimmen kann, enthalten die Gesetz viele Regelungen, von denen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf.

Abmahnung

Mit der Abmahnung bringen Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern (und umgekehrt) zum Ausdruck, dass ein bestimmtes Verhalten als vertragswidrig angesehen wird und dass für den Fall einer Wiederholung mit der Kündigung gerechnet werden muss. Die Abmahung ist die „Gelbe Karte“ im Arbeitsrecht. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei verhaltensbedingten Kündigungen, weil einer solchen Kündigung – von wenigen Ausnahmen abgesehen – immer eine Abmahnung vorausgehen muss.

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung ist eine – in der Regel – ordentliche Kündigung, die mit einem Angebot verbunden wird, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Mit ihr setzt der Arbeitgeber Vetragsänderungen durch, die der Arbeitnehmer nicht freiwillig vereinbaren will. Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot an, so wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist mit den geänderten Bedingungen nahtlos fortgesetzt. Lehnt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ab oder erklärt er sich nicht rechtzeitig, so endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist. Der Arbeitnehmer kann aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Schließlich kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot auch unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung annehmen. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zunächst zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Der Arbeitnehmer kann aber gegen die Änderung der Arbeitsbedingungen beim Arbeitsgericht klagen. Auch diese Klage muss er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen zu Recht erfolgt ist. Wenn das nicht der Fall ist, stellt es den alten Zustand rückwirkend wieder her.


B

Befristung

Bei Vereinbarung einer Befristung endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit dem Datum, bis zu dem es befristet wurde oder mit Erreichung des Zwecks. für den es eingegangen wurde. Das Befristungsrecht ergibt sich hauptsächlich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

D

Dienstvertragsrecht

Das Dienstvertragsrecht ist das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes. Auf der Arbeitgeberseite steht hier ein öffentlicher Arbeitgeber, also der Bund, Länder oder Kommunen.


K

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit Rechtsfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräten/Personalvertretungen). Zum kollektiven Arbeitsrecht zählt aber auch das Tarifrecht, also die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden einerseits und Gewerkschaften andererseits.