Vertragsrecht

Hierunter werden all diejenigen Regelungen gefasst, die allgemein das Zustandekommen, den Inhalt und die Wirkungen von Verträgen betreffen. Im Zusammenhang mit der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit, d. h. der Möglichkeit, rechtliche Beziehungen innerhalb geltender Gesetze frei regeln zu können, ist dieses Rechtsgebiet so vielgestaltig wie das Zivilrecht selbst. Es reicht vom einfachen Kaufvertrag bis hin zu komplizierten Verträgen mit mehreren Parteien.