Die Kanzlei

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Karte von Google Maps.

So finden Sie zu uns:

Unsere Kanzlei befindet sich unweit des Stadtzentrums der Landeshauptstadt Magdeburg in einer Villengegend, die in der Gründerzeit entstanden ist. Der S-Bahnhof „Buckau“ und die Straßenbahnhaltestelle der Linien 3 und 9  „Am Fuchsberg“ sind jeweils nur wenige Minuten Fußweg entfernt. Mit dem Pkw erreichen Sie uns über den Magdeburger Ring (Ausfahrt „Wiener Straße“) und über die Leipziger Straße / Erich-Weinert-Straße. Parkplätze für Mandanten befinden sich auf dem Hof, benutzen Sie dazu die Durchfahrt neben dem Haus.

Unsere Öffnungszeiten:

MONTAG 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00
DIENSTAG 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
MITTWOCH 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00
DONNERSTAG 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
FREITAG 08:00 bis 12:00

Bitte rufen Sie uns zur Vereinbarung eines Termins an.

Unsere Philosophie:

Als kompetente und zuverlässige Berater setzen wir für die Interessen unserer Mandanten ein. Wir verstehen uns als Dienstleister, bei denen die Kunden an erster Stelle stehen. Gemeinsam mit unseren Mandanten suchen wir nach möglichst schnellen und kostengünstigen Problemlösungen, wann immer es geht ohne zeitraubende Gerichtsverfahren. Wir nutzen die modernen Kommunikationsmöglichkeiten, dabei ist und die Sicherheit der empfindlichen Informationen wichtig, die uns anvertraut werden.

Die Tätigkeitsfelder, auf denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten, finden Sie auf der Seite Fachgebiete. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, auch wenn Sie nicht genau wissen, ob Ihre Frage zu einem der dort genannten Gebiete gehört. Falls wir Ihnen dann nicht selbst helfen können, vermitteln wir gern den Kontakt zu einem Kollegen oder einer Kollegin oder zu Angehörigen anderer beratender Berufe, mit denen wir zusammenarbeiten.

Klewitzstraße 6

Justizzentrum

Magdeburger Dom

St. Sebastian

Besprechungsbereich

 

 

 

Empfangsbereich

Häufig gestellte Fragen:

Was soll ich zum ersten Gespräch mitbringen?

Bitte bringen Sie möglichst alle Unterlagen (Verträge, Bilder, Schreiben) mit zum Erstgespräch. Darüber hinaus sollten Sie – wenn vorhanden – die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung bereithalten. Zur Zeitersparnis ist können Sie vor dem Termin unser Mandantenstammblatt  ausfüllen sowie unsere Informationen zur Datenverarbeitung zur Kenntnis nehmen. Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchten und sicher sein wollen, dass diese auch bewilligt wird, sollten Sie einen entsprechenden Antrag vorab bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht stellen. Sie können ein Formular dafür in unserem Downloadbereich herunterladen.

Was kostet die Beratung?

Unsere Vergütung für eine außergerichtliche Beratung vereinbaren wir vor deren Beginn mit Ihnen individuell. Sie ist abhängig vom Gegenstand der Beratung und von deren voraussichtlichen Umfang. Im Regelfall schlagen wir eine Zeitabrechnung bei einem Stundenhonorar von 150,00 € inkl. Mehrwertsteuer vor.

Wann übernimmt der Staat die Anwaltskosten?

Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung wird von der Landeskasse Beratungshilfe gewährt, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können. Für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens wird Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Die Bewilligung hängt – neben der Bedürftigkeit – davon ab, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht mutwillig ist, d. h. sie muss eine ausreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Die Voraussetzungen prüft das Gericht, das über den Rechtsstreit zu entscheiden hat.

Einschränkungen gibt es im Bereich des Strafrechts. Hier wird Beratungshilfe nur für eine außergerichtliche Beratung bewilligt, die jedoch oftmals nicht ausreicht, weil weitere Maßnahmen angezeigt sind. Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, z. B. wenn ein Verbrechen angeklagt wird oder wenn Sie aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen, erfolgt die Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger.

Sprechen Sie uns dazu an, selbstverständlich prüfen wir, ob die Voraussetzungen eines Antrages vorliegen.