Baurecht

Im privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Errichtung, der Sanierung oder dem Abriss eines Bauwerks geregelt. Aber auch die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken zur Vorbereitung eines Baus gehört hierher.

Das öffentliche Baurecht hingegen betrifft öffentlich-rechtliche Fragen der Bauplanung und der Bauordnung, die z. B. bei der Erteilung einer Baugenehmigung auftreten.