Strafrecht

Im Falle der Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist die frühzeitige Hinzuziehung eines Verteidigers von unschätzbarem Wert. Jede Privatperson, die allein den staatlichen Ermittlungsbehörden gegenüber tritt, wäre mit den Regeln des Strafprozesses und den rechtlichen und technischen Möglichkeiten eines scheinbar übermächtigen Gegners schnell überfordert. Gemeinsam entscheiden Mandant und Anwalt anhand der Ermittlungsakte, ob und wie eine Stellungnahme zum Tatvorwurf erfolgt und welche Verteidigungsstrategie den meisten Erfolg verspricht. Da im Strafverfahren oftmals schon in der ersten Vernehmung des Beschuldigten die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden, sollten Sie uns in einem solchen Fall schnellstmöglich kontaktieren. Das gilt erst recht bei einer Durchsuchung, Beschlagnahme oder gar Untersuchungshaft. Wir lassen Sie in keinem Stadium allein.