Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht regelt alle wichtigen Aspekte der Teilnahme am Straßenverkehr und zielt darauf ab, Sicherheit, Ordnung und Effizienz auf den Straßen zu gewährleisten. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die für Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Bereiche des deutschen Verkehrsrechts.
1. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Das Straßenverkehrsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für das Verkehrsgeschehen in Deutschland und enthält Bestimmungen zu:
- Führerschein: Vorschriften zur Fahrerlaubnis, zum Erwerb des Führerscheins und zu den verschiedenen Führerscheinklassen.
- Verkehrsstrafrecht: Regelungen zu Straftaten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
- Versicherungspflicht: Bestimmungen zur Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge abzuschließen.
- Verkehrsunfälle: Vorgaben zur Unfallaufnahme, zur Haftung und zur Regulierung von Schadensansprüchen.
2. Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das zentrale Regelwerk, das die Benutzung der Straßen durch alle Verkehrsteilnehmer regelt. Sie legt fest, wie sich Fahrer, Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr verhalten müssen. Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:
- Verkehrszeichen: Die StVO regelt, welche Verkehrszeichen es gibt und wie sie zu befolgen sind.
- Verhalten bei Rotlicht: Bestimmungen zum Verhalten an Ampeln, Kreuzungen und Fußgängerüberwegen.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: Vorgaben zur maximalen und minimalen Geschwindigkeit auf verschiedenen Straßen.
- Rechtsfahrgebot: Das Gebot, die rechte Fahrspur zu benutzen, wenn keine besonderen Verkehrszeichen entgegenstehen.
- Abstandspflicht: Die Regelungen zur richtigen Entfernung zwischen Fahrzeugen, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
- Vorfahrt und Vorrang: Vorschriften, wie sich Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen und Einmündungen verhalten müssen.
3. Straßenverkehrszulassungsrecht
Das Zulassungsrecht regelt, wie und welche Fahrzeuge in Deutschland für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen und betrieben werden dürfen. Es umfasst:
- Fahrzeugzulassung: Vorschriften zur Anmeldung eines Fahrzeugs, zu den Kennzeichen und zur Zulassung von Fahrzeugen bei den zuständigen Behörden.
- Betriebssicherheit: Regelungen zur regelmäßigen technischen Untersuchung von Fahrzeugen (Hauptuntersuchung), um die Sicherheit ihres Betriebs zu gewährleisten.
- Kfz-Steuer: Bestimmungen zur Kfz-Steuer, die abhängig von der Fahrzeugart, dem Hubraum und den CO₂-Emissionen ist
4. Fahrerlaubnis und Führerschein
Das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist erlaubnispfichtig. Die Fahrerlaubnis setzt voraus, dass Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Erteilung der Fahrerlaubnis und deren vorübergehende oder dauerhafte Entziehung sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gesetzlich geregelt. Eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und Drogen ergeben. Wurde deswegen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Betroffene in der Regel durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung ihre Eignung nachweisen.
5. Ahndung von Regelverstößen
Verkehrsverstöße werden mit einer Reihe von Sanktionen geahndet, die von Verwarn- und Bußgeldern mit Eintragungen im Flensburger Fahregnungsregister und Fahrverboten bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen reichen:
- Bußgeldkatalog: Der Bußgeldkatalog enthält Regelsanktionen für Verstöße im Ordnungswidrigkeitenbereich wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Missachtung von Verkehrszeichen .
- Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister speichert Punkte für schwerwiegende Verkehrsverstöße. Ab einer bestimmten Punktzahl kann der Führerschein entzogen werden.
- Fahrverbot und Führerscheinentzug: Bei schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer oder wiederholtem Rasen kann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.
- Strafrecht: Für besonders gefährliche Verstöße (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Kraftfahrzeugrennen) oder solche mit schweren Folgen (z. B. fahrlässige Tötung) können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
6. Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht befasst sich im Wesentlichen mit der Haftung für Personen- und Sachschäden, die im Straßenverkehr verursacht werden. Haftungsregeln finden sich insbesondere im BGB, im StVG und in der StVO.
- Verschulden: Die zivilrechtliche Haftung des Fahrzeugführers setzt den Vorwurf von Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus
- Betriebsgefahr: Von besonderer Bedeutung ist die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregete verschuldensunabhängige Haftung des Halters für den Betrieb von Kraftfahrzeugen.
- Schmerzensgeld: Körperliche Verletzungen von Personen werden durch ein Schmerzensgeld ausgeglichen, dessen Höhe von der Schwere der Verletzung und den individuellen Folgen für den Verletzten abhängt
- Haftpflichtversicherung: Da Kraftfahrzeuge wegen der oft hohen Schadenssummen pflichtversichert sind, erfolgt die Regulierung von Unfallschäden regelmäßig durch den zuständigen Haftpflichtversicherer
7. Besondere Vorschriften für bestimmte Verkehrsteilnehmer
Neben den allgemeinen Regelungen gibt es spezielle Vorschriften für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern:
- Kinder: Besondere Regelungen zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr, wie etwa die Verpflichtung, im Pkw Kindersitze zu benutzen.
- Fahrradfahrer: Vorschriften für Radfahrer, wie die Benutzung von Radwegen und die Verpflichtung für Kraftfahrzeugführer, beim Überholen einen Mindestabstand einzuhalten
- Fußgänger: Rechte und Pflichten von Fußgängern, insbesondere beim Überqueren von Straßen und beim Verhalten an Ampeln und Fußgängerüberwegen.
Aufgrund der Komplexität und stetigen Änderungen ist es ratsam, sich bei konkreten Fragen oder Problemen an im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Unsere Kanzlei ist Ihnen hier gern in allen Bereichen des Verkehrsrechts behilflich.
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay