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Strafrecht

Das deutsche Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Strafvorschriften finden sich darüber hinaus in zahlreichen anderen Gesetzen (z. B. Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz,  Straßenverkehrsgesetz, Wehrstrafgesetz). Mit dem Strafrecht werden Sanktionen für Verletzungen von Normen festgelegt, die den Schutz von wichtigen Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum bezwecken.

Strafbare Handlungen

Das StGB unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind schwere Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind (z.B. Mord, Totschlag, Raub). Vergehen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden können (z.B. Diebstahl, Körperverletzung). Ein besonderer Teil des Strafrechts ist das Ordnungswidrigkeitenrecht, mit dem geringfügige Übertretungen der Rechtsordnung durch ein Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

Grundprinzipien

Da das Strafrecht immer mit besonderes empfindlichen Eingriffen in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger verbunden ist, muss der Staat grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien garantieren. So besagt z. B. das Gesetzlichkeitsprinzip, dass niemand bestraft werden kann, ohne dass ein förmliches Gesetz dies zum Zeitpunkt der Tat vorsieht (nullum crimen, nulla poena sine lege). Nach dem Schuldprinzip kann eine Strafe kann nur verhängt werden, wenn und soweit dem Täter eine individuelles Schuld nachgewiesen werden kann. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmt, dass die Strafe der Schwere der Tat und der Schuld angemessen sein muss.

Strafverfahren

Das Strafverfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Im Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und sammelt Beweise. Anders als im anglo-amerikanischen Strafrecht muss die Staatsanwaltschaft hierbei auch solche Indizien und Beweise aktenkundig machen, die den Täter entlasten. In aller Regel bedient sich die Staatsanwaltschaft für die Ermittlung der Polizei, die Zeugen vernimmt, forensische Sachbeweise sammelt und analysiert oder Durchsuchungen vornimmt. Ermittlungshandlungen, die mit schwerwiegenden Grundrechtseingriffen verbunden sind, wie z. B. Durchsuchungen, Beschlagnahme oder Feiheitsentziehungen bedürfen eines Beschlusses durch den Ermittlungsrichter.

Wenn sich im Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ein Tatverdacht bestätigt, der eine spätere Verurteilung hinreichend wahrscheinlich macht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Je nach Schwere des Tatvorwurfs erfolgt die Anklage entweder zum Amtsgericht oder zum Landgericht, in dessen Bezirk sich die Tat ereignet hat.

Im dann folgenden Hauptverfahren wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung durch das Gericht geklärt, ob die vorhandenen Beweise eine Verurteilung nach dem angeklagten Strafgesetz zweifelsfrei rechtfertigen. Hat das Gericht Zweifel an der Schuld des Angklagten, muss es ihn freisprechen („In dubio pro reo.“) Anderenfalls verhängt es eine tat- und schuldangemessene Strafe.


Strafen

Das Strafrecht unterscheidet zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Bei der Geldstrafe wird die Zahlung eines Geldbetrages angeordnet. Hierbei setzt das Gericht eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen fest, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. 30 Tagessätze entsprechen also einem Monat Freiheitsstrafe. Die Höhe des einzelen Tagessatzes ist von den Einkommens- und Vermögensverhältnisses des Angeklagten abhängig. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro würde z. B. ein Tagessatz von ca. 100 Euro festgesetzt werden.

Mit der Freiheitsstrafe wird die Unterbringung in einer Haftanstalt für eine bestimmte Dauer angeordnet. Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren kann das Gericht zur Bewährung aussetzen. Die Höchststrafe ist die lebenslange Friheitsstrafe, die nur bei außergewöhnlich schweren Verbrechen (z B. Mord, Raub mit Todesfolge) verhängt wird.

Wenn bei der Verurteilung feststeht, dass vom Täter nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe erneut schwere Straftaten zu erwarten sind, kann das Gericht die Sicherungsverwahrung anordnen. In diesem Fall ist auch nach der Verbüßung der Haft eine Entlassung erst möglich, wenn die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann.

Täter, die nur deshalb nicht bestraft werden können, weil sie bei der Begehung der Tat nicht oder nicht voll schuldfähig waren, können in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden.

Besonderheiten

Für jugendliche Beschuldigte (14 bis 17 Jahre) und für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre), die in der persönlichen Reife einem Jugendlichen gleichstehen, gilt das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelte Jugendstrafrecht. Hier stehen der Erziehungsgedanke und die Ermöglichung eines künftigen straffreien Lebens im Mittelpunkt der zu verhängenden Sanktionen.

Fazit

Ein Strafverfahren ist komplex, seine Abläufe und Anforderungen sind für Personen, die den Ermittlungsbehörden nicht regelmßig gegenüberstehen, verwirrend. Wegen der besonderen Bedeutung und der schwerwiegenden emotionalen und wirtschaftlichen Belastungen, die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren häufig mit sich bringt, ist die Begleitung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich. Eine anwaltliche Verteidigung sollte dabei so früh wie möglich im Ermittlungsverfahren einsetzen, um Beschuldgtenrechte zu wahren und für eine effekive Verteidigung zu sorgen. Sprechen Sie daher so früh wie möglich mit uns, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine der Sachlage angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln und – ggf. durch Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht – bestmögliche Verteidigungsergebnisse erzielen können.

Bild von Jonas Augustin auf Pixabay