Das Medizinrecht ist eine sehr vielschichtige Rechtsmaterie, die Teile aus unterschiedlichen Rechtsgebieten vereint und entsprechende Kenntnisse erfordert. Es umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Teilbereiche des Medizinrechts sind sowohl dem Zivil- und Strafrecht als auch dem Öffentlichen Recht zugeordnet.