Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist der rechtliche Rahmen für Handel und Unternehmensführung. Unternehmerinnen und Unternehmer sind auf die Einhaltung dieses Rahmens angewiesen, um rechtssicher ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen zu können.
Handelsrecht
Das Handelsrecht ist ein spezieller Teil des Privatrechts und regelt die Rechtsbeziehungen der Kaufleute. Es ist im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Wichtige Aspekte sind:
- Kaufmannsbegriff: Das HGB definiert, wer als Kaufmann gilt. Dabei kennt das Gesetz verschiedene Arten von Kaufleuten, wie den Istkaufmann, den Kannkaufmann und den Formkaufmann
- Handelsregister: Im Handelsregister sind zahlreiche Informationen über Kaufleute (z. B. Vertretungsbefugnisse) veröffentlicht, auf die sich Vertragspartner im Rechtsverkehr verlassen dürfen
- Handelsgeschäfte: Das HGB regelt besondere Vorschriften für Handelsgeschäfte unter Kaufleuten, wie z.B. die Vorschriften über den Handelsvertreter, den Handelskauf, die Kommission und das Frachtgeschäft.
- Bilanzierung: Kaufleute sind verpflichtet, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation und Auflösung von Gesellschaften. Es umfasst verschiedene Gesellschaftsformen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im HGB und in Spezialgesetzen (z. B. GmbHG, AktG) geregelt sind:
Personengesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine einfache Form der Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Eine Gesellschaft, die ein Handesgeschäft nach dem HGB betreibt und in der ebenfalls alle Gesellschafter unbeschränkt haften.
- Kommanditgesellschaft (KG): Eine Gesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem oder mehreren beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten).
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine beliebte und weit verbreitete Gesellschaftsform, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage beschränkt ist
- Aktiengesellschaft (AG): Eine Gesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist, die an der Börse gehandelt werden können.
- Genossenschaften: Eine Gesellschaftsform, die auf die Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet ist.
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